Immer wieder bedenken treue Spenderinnen und Spender unseren Verein mit einem kleineren und grösseren Betrag. Sie setzten damit ein Zeichen für die Erhaltung der Lebensqualität von älteren Menschen im Kanton Schwyz.
Einige Spender sind sogar über das eigene Leben hinaus solidarisch. Sie setzten pro Senectute Kanton Schwyz in ihrem Testament als Erbe ein oder vermachen dem Verein ein Legat. Pro Senectute Kanton Schwyz ist ausserordentlich dankbar für diese Zuwendungen und setzt die Beiträge aus Erbschaften und Vermächtnissen sehr sorgfältig, gewissenhaft und ganz nach dem Willen der Erblasser ein. Eines ist klar: Ohne diese wichtige Unterstützung könnte Pro Senectute Kanton Schwyz viele bewährte Angebote nicht aufrechterhalten, und auch neue Projekte wären nicht realisierbar.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie Pro Senectute Kanton Schwyz in ihrer Arbeit unterstützen, um dieses Ziel zu erreichen. Unser korrekter Name im Handelsregister lautet:
Verein Pro Senectute/Für das Alter, Kanton Schwyz, Postfach 453, 6440 Brunnen
Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament, denn nur so können Sie als Erblasserin bzw. Erblasser bestimmen, wen oder was Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterstützen möchten. Dabei können Sie Pro Senectute ein Legat oder eine Erbschaft (Bar- oder Sachwerte, einzelne Vermögensteile oder ganzes Vermögen) vermachen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.
In der Broschüre «Etwas Bleibendes hinterlassen - Wissenswertes zum Testament» hat die Stiftung Pro Senectute Schweiz viele Informationen und Hinweise zusammengefasst, die Ihnen beim Errichten Ihres Testaments hilfreich sind.
Broschüre "Etwas Bleibendes hinterlassen" von Pro Senectute Schweiz
Gerne berate ich Sie persönlich:
für den Verein Pro Senectute / Für das Alter, Kanton Schwyz
Impfung
Haben Sie keine Möglichkeit oder Probleme, sich online für die Corona-Impfung anzumelden?
Wir helfen Ihnen gerne und unkompliziert:
Tel. 041 825 13 88 für Innerschwyz (Mo-Fr 8-11:30 Uhr)
Tel. 055 442 65 55 für Ausserschwyz (Mo-Fr 8-11:30 Uhr 13:30-17 Uhr)
Wir schützen Sie
Wir sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir bitten Sie nach Möglichkeit um eine telefonische Voranmeldung für einen Termin und weisen darauf hin, dass eine Beratung jederzeit telefonisch durchgeführt werden kann. Aufgrund des aktuellen BAG-Entscheides aber stellen wir per sofort die meisten Aktivitäten, Treffs und Kurse im Bereich Sport und Bildung* ein. Diese Regelung gilt vorerst bis auf weiteres. *Ausnahmen: Kurse per Online/Zoom/Whats-App
Bald aktuell:
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