Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Sozialversicherungen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Anträgen oder der Klärung von Fragen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Hilfsmitteln, AHV-Rente etc..
Für Informationen zur AHV-Rente und zu den Leistungen der AHV verweisen wir Sie gerne an die Ausgleichskasse Schwyz.
Sie finden dort alle Formulare und Merkblätter. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Fragen zu besprechen, und klären mit Ihnen Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.
Die Klärung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) ist sehr wichtig, denn auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV oder der IV die finanzielle Grundversorgung.
Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen. Zu Hause lebende Personen können mit dem EL-Rechner einen möglichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen einfach berechnen.
EL-Rechner für zu Hause lebende Personen
Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit: Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung durch Drittpersonen bedarf, ist im Sinne der AHV «hilflos» und hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass
Weitere Informationen und Anmeldeformular der Ausgleichskasse