«Es ist ein gutes Gefühl, mich über meinen Tod hinaus für eine gute Sache einzusetzen und soziale Institutionen und ihre gemeinnützigen Ziele zu unterstützen.»
Die Auseinandersetzung mit Themen wie dem Sterben, dem Tod oder dem eigenen Nachlass ist nicht einfach. Trotzdem ist es wichtig, sich diese Fragen rechtzeitig zu stellen und Antworten darauf zu finden. Was jetzt geregelt ist, wird später für Klarheit und Sicherheit sorgen.
Das Erbrecht definiert, welcher Erbe wie viel bekommt, wenn Sie selber nichts geregelt haben. Sind keine gesetzlichen Erben bekannt, fällt das Vermögen an den Staat. Sobald Sie von dieser gesetzlichen Regelung abweichen wollen, ist ein Testament oder ein Erbvertrag notwendig. Eheleute und eingetragene Partnerschaften können sich zudem durch einen Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag begünstigen. Nahe Verwandte (direkte Nachkommen, Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner) erhalten einen gesetzlich geregelten Pflichtteil, den Sie berücksichtigen müssen. Ein Pflichtteil macht jeweils einen Anteil Ihres Erbes aus – zum Beispiel die Hälfte oder einen Viertel. Die Höhe der Anteile ist von der Verwandtschaftsbeziehung abhängig.
Erbeinsetzung und Vermächtnis (Legat)
Mit Ihrem Testament bestimmen Sie, wie Sie die nicht pflichtteilsgeschützten Vermögensanteile zuteilen wollen. Sie können z.B. Freunde oder einen Verein als Erben einsetzen. Sie wenden ihnen einfach einen Teil Ihres Nachlasses zu, also zum Beispiel einen Zehntel oder die Hälfte. Der Begünstigte ist damit auch Teil der Erbengemeinschaft.
Mit einem Legat vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution eine vorbestimmte Summe oder Gegenstände Ihrer Wahl. Möchten Sie über Ihren Tod hinaus einen guten Zweck unterstützen, der Ihren Überzeugungen entspricht? Soziale Institutionen wie z. B. auch Pro Senectute Kanton Schwyz sind auf Zuwendungen und Spenden angewiesen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen. Möchten Sie diese Arbeit fördern, können Sie eine Institution im Testament berücksichtigen.
Wichtig ist, dass Sie sich in Ihren Entscheiden von niemandem beeinflussen oder unter Druck setzen lassen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich von einer Fachperson beraten oder Ihr Testament von einer neutralen Vertrauensperson, zum Beispiel einem Anwalt / einer Anwältin oder einer Notarin / einem Notar, überprüfen lassen.