Budgetberatung

Ihre kaputte Brille sollte unbedingt ersetzt werden, aber woher Sie das Geld nehmen sollen, wissen Sie nicht? In solchen und ähnlichen Situationen können wir gemeinsam mit Ihnen unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung prüfen.

Wir beraten Sie kostenlos.

Erscheint es Ihnen unmöglich, den Überblick über die verschiedenen Varianten der finanziellen Unterstützung zu behalten? Das macht nichts. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen.

Sehr wichtig ist zum Beispiel die Klärung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL), denn auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung.

Weitere Informationen bei Fragen zu Sozialversicherungen

Die individuelle Finanzhilfe unterstützt Sie bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden. Der bewilligte Betrag wird unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation festgelegt. Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes.

Merkblatt zur individuellen Finanzhilfe (PDF, 339 KB)

Ihr Gesuch um individuelle Finanzhilfe zur Reparatur Ihrer Heizung wurde abgelehnt oder es kann aufgrund der Voraussetzungen kein Gesuch gestellt werden. Aus eigenen Mittel ist Ihnen die Finanzierung dieser oder einer anderen bestimmten Auslage jedoch nicht möglich. Stiftungen und Kirchen ergänzen die staatlichen Leistungen mit ihrer privaten finanziellen Unterstützung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Armut im Alter. 

Wir von Pro Senectute haben die Möglichkeit auch Gesuche beim Einzelhilfefonds der Pro Senectute Schweiz einzureichen. Gerne prüfen wir die Voraussetzungen.

 

Schweigepflicht und Datenschutz

Die Mitarbeitenden von Pro Senectute Kanton Schwyz sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluss der beruflichen Beziehung.

Es findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen oder Fachstellen statt, wenn dies im Interesse der betroffenen Person ist. Ist eine Aufhebung der Schweigepflicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder aus einem anderen Grund notwendig, wird die betroffene Person und/oder ihre rechtliche Vertretung im Voraus informiert.

Es werden nur Daten erfasst, die für die interne Bearbeitung notwendig sind. Die erfassten Daten sind gesichert und werden nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben. Akten in Papierform werden ebenfalls sicher aufbewahrt und nach internem Reglement sicher entsorgt.