Die Mitarbeitenden von Pro Senectute Kanton Schwyz sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluss der beruflichen Beziehung.
Es findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen oder Fachstellen statt, wenn dies im Interesse der betroffenen Person ist. Ist eine Aufhebung der Schweigepflicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder aus einem anderen Grund notwendig, wird die betroffene Person und/oder ihre rechtliche Vertretung im Voraus informiert.
Es werden nur Daten erfasst, die für die interne Bearbeitung notwendig sind. Die erfassten Daten sind gesichert und werden nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben. Akten in Papierform werden ebenfalls sicher aufbewahrt und nach internem Reglement sicher entsorgt.
Hier finden Sie unsere detaillierten Datenschutzbestimmungen.